Bootsführerscheine

In den Kroatischen Hoheitsgewässern muss der Schiffsführer im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises sein, "… dessen Vorschriften dem Land entsprechen, unter dessen Flagge das Schiff fährt …". Charteryachten müssen ab 2002 unter kroatischer Flagge fahren, deshalb gelten für den Charterer die Kroatischen Vorschriften:

Deutsche Staatsbürger:
müssen den Sportbootführerschein See, Segelscheine ab BR oder den Sportseeschifferschein besitzen, ein Crewmitglied (muss nicht dieselbe Person sein) benötigt das Funksprechzeugnis.

Österreichische Staatsbürger:
benötigen den Befähigungsnachweis Küstenfahrt oder höherwertige Zertifikate, ein Crewmitglied benötigt das Funksprechzeugnis.

Schweizer Staatsbürger:
brauchen den Führerschein für Yachten auf See oder höherwertig, daneben muss ein Crewmitglied das Funksprechzeugnis besitzen.

Befristete Kroatische Bootsführerscheine:
Diese für die Zeit des Törns gültigen Zertifikate können vor Ort beim Hafenamt erworben werden und schließen das Funksprechzeugnis ein. Prüfungsthemen sind Navigation, Wetter-, Gesetzes- und Maschinenkunde sowie Seemannschaft. (Bringen Sie zwei Passbilder mit!). Die Charterfirma wird Ihnen da weiter helfen.

Wenn Sie vorab noch praktische Erfahrungen im Führen einer Segelyacht erwerben wollen, erfahren Sie hier mehr:
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